Auf den Parzellen eee, fff, ggg, hhh und iii wird dieser Gewässerabstand überall unterschritten und die Bauten und Anlagen befinden sich teilweise direkt am Bach. Auch auf der von den Beschwerdeführenden angeführten Parzelle jjj wird der Gewässerraum von 10 m nicht eingehalten. Die bestehenden Verhältnisse um den Dorfbach sind im betreffenden Gebiet deshalb als beengt anzusehen (vgl. dazu BGer 1C_41/2021 E. 3.2 zu einem ähnlichen Fall). Wie die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU nachvollziehbar ausführt, stehen der Unterschreitung des Gewässerabstands von 10 m auch keine überwiegenden Interessen entgegen.