Im südlichen Bereich ist ein Doppeleinfamilienhaus geplant, welches über die teilweise bestehende und auf Parzelle ddd liegende X-Strasse erschlossen werden soll. Das Bauareal wird geprägt durch den Dorfbach, welcher die Parzellen nördlich passiert, und das von Nord nach Süd beständig steiler ansteigende Terrain. 2. Gewässerraum Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Unterschreitung des Gewässerabstands sei vorliegend nicht möglich, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben seien und insbesondere die Bauparzelle auch ohne einen Eingriff in den Gewässerraum angemessen überbaut werden könne.