Gegen den am 10. September 2021 zugestellten Entscheid erhoben A. und B., Q. (folgend Beschwerdeführende), vertreten durch Dr. G., Rechtsanwalt, U., am 1. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat mit folgenden Anträgen: "1. In Gutheissung der Beschwerde seien die Baubewilligung vom 6. September 2021 des Gemeinderates Q. sowie die Zustimmung vom 16. August 2021 des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt aufzuheben. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin und der Bewilligungsbehörde."