Am 8. Juni 2021 leitete die Gemeindekanzlei Q. das Baugesuch zur Beurteilung der kantonalen Prüfbelange an die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) weiter. Dieses stimmte dem Baugesuch betreffend Gewässerraum und Kantonsstrassenabstand mit Entscheid vom 16. August 2021 zu. Daraufhin erteilte der Gemeinderat Q. (fortan: Gemeinderat) mit Entscheid vom 6. September 2021 die nachgesuchte Baubewilligung und wies die erhobenen Einwendungen ab. B.