Mit Eingabe vom 4. Juni 2021 reichte die C. GmbH, R. (folgend Bauherrschaft), bei der Gemeinde Q. ein Baugesuch ein zur Erstellung einer Arealüberbauung, bestehend aus einem Mehrfamilienhaus (MFH) und einem Doppeleinfamilienhaus (DEFH), sowie für den Abbruch der auf den Bauparzellen aaa und bbb bestehenden Gebäude. Das Gesuch wurde daraufhin vom 11. Juni 2021 bis zum 12. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Es gingen drei Einwendungen ein.