Das Ausstandsbegehren betreffend Personen, welche Mitglied im VCS und mit der Instruktion der vorliegenden Beschwerde betraut oder an der Entscheidfindung beteiligt sind, wird abgewiesen. 3. Über die Kostentragung für den vorliegenden Zwischenentscheid wird im Hauptentscheid befunden. 8 von 8