Als zu erwartende Auflage für das Projekt führt die AfU des BVU an, dass die Kunden/Besucher-Parkplätze ab der ersten Minute kostenpflichtig zu bewirtschaften seien, wobei für die Parkplatzbewirtschaftung die Erhebung von Gebühren von Fr. 1.50 bis Fr. 2.– für die erste Stunde und Fr. 0.50 bis Fr. 1.50 für die zweite Parkstunde vorgeschlagen werde. Die kantonale Umweltschutzfachstelle beurteilte zur Einhaltung der Umweltverträglichkeit eine Parkplatzbewirtschaftung als erforderlich.