Die ARE beurteilte die Plafonierung der Parkplatzzahl gemäss der vorgesehenen Teiländerung (§ 12 Abs. 6 BNO) auf dem heutigen Stand von 275 und die Bewirtschaftung ab der ersten Minute, wie auch die Beschränkung der Bewirtschaftungspflicht auf fossil betriebene Fahrzeuge, als sachgerecht. Als sachgerecht wurde auch die Festlegung der Einzelheiten der Bewirtschaftung im Baubewilligungsverfahren beurteilt.