3 von 8 Der abschliessende Vorprüfungsbericht der ARE des BVU vom 30. September 2021 umfasst sodann lediglich eine koordinierte Beurteilung der Vorlage auf deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Genehmigungsanforderungen. Die ARE stellte gemäss dem abschliessenden Vorprüfungsbericht vom 30. September 2021 hinsichtlich der Bewirtschaftungspflicht fest, dass die Gemeinden D. und T. sowie die Stadt U. gemeinsam den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), erarbeitet hätten, welcher die Verankerung der Parkplatzbewirtschaftung in den drei Gemeinden vorsehe.