Die ARE des vorliegend sachzuständigen BVU hat die Eingabe der Gemeinde vom 10. Mai 2021 beziehungsweise vom 28. September 2021 betreffend Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland BNO Teiländerung "E." mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Einbezug der betroffenen Fachstellen vorgeprüft.