die Delegationskompetenz wurde aus dem bisherigen § 47 aVPRG übernommen, vgl. dazu die [07.27] Botschaft "Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Verwaltungsrechtspflegegesetz,VRPG]" des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 14. Februar 2007, S. 62). Der Regierungsrat hat die mit § 50 Abs. 2 VRPG eingeräumte Möglichkeit zur Delegation von Entscheidbefugnissen an die Departemente mit dem Erlass der Delegationsverordnung genutzt. Die Beschwerdeführer übersehen vorliegend, dass sich die Delegationsverordnung nicht alleine auf die §§ 13 Abs. 2 und 27 Organisationsgesetz, sondern auch auf § 50 Abs. 2