Zudem hätten sie sich betreffend die bewilligungsfreie Erstellung der Bauten und Anlagen in gutem Glauben befunden. Gegen die Verhältnismässigkeit des Rückbaus spreche schliesslich auch, dass die Abweichung vom Erlaubten nur unbedeutend sei und die Kalksteinmauer verschiedenen Tieren als Lebensraum diene. 4.3.3