Der Beschwerdeführer wehrt sich mit verschiedenen Argumenten gegen die Beseitigungsanordnung. Ein Rückbau sei nicht nur wegen der hohen Rückbaukosten (Fr. 50'000.– bis Fr. 60'000.–) unverhältnismässig. Zu berücksichtigen sei auch, dass die für den Rückbau zu erstellende Transportpiste für schwere Baumaschinen eine Verdichtung des Bodens zur Folge hätte. Der Aufwand für die Erstellung und den Rückbau der Transportpiste stehe in keinem Verhältnis zum Mehrnutzen der wenigen m2 Fruchtfolgefläche, die momentan bedingt durch die Natursteinblöcke "unfruchtbar" seien. Zudem hätten sie sich betreffend die bewilligungsfreie Erstellung der Bauten und Anlagen in gutem Glauben befunden.