Die im Beschwerdeverfahren zu beurteilenden Bauten und Anlagen befinden sich auf der Parzelle aaa in der Gemeinde B. Diese Parzelle liegt gemäss der geltenden Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde B. sowie dem dazugehörigen Kulturlandplan in der Landwirtschaftszone I ausserhalb der Bauzone. Südlich der Parzelle aaa befinden sich unmittelbar angrenzend die Parzellen bbb und ccc, welche gemäss der BNO sowie dem dazugehörigen Bauzonenplan in der Wohnzone W2 mit Höhenbeschränkung liegen. Zwischen der Parzelle aaa und den Parzellen bbb und ccc verläuft damit die Bauzonengrenze.