Mit (Teil-)Entscheid vom 17. Februar 2022 verweigerte die Abteilung für Baubewilligungen BVU dem nachträglichen Baugesuch die kantonale Zustimmung und verfügte den Rückbau der Kalksteinmauern, der Grillplätze und der Gartenanlage sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenund Topographiezustands. Gestützt auf den (Teil-)Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 17. Februar 2022 wies der Gemeinderat B. das nachträgliche Baugesuch mit Entscheid vom 7. März 2022 ab und verfügte den Rückbau der eben erwähnten Bauten und Anlagen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Boden- und Topographiezustands. B.