Am 13. Dezember 2021 reichte A. auf Verlangen der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beziehungsweise der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde B. ein nachträgliches Baugesuch ein für nicht bewilligte Terrainveränderungen auf der Parzelle aaa. Aus den Baugesuchsunterlagen ging zudem hervor, dass auf der Parzelle aaa auch Kalksteinmauern, zwei Grillplätze und eine Gartenanlage mit Holzhackschnitzel und mehrheitlich einheimischen Pflanzen erstellt worden waren, welche die Abteilung für Baubewilligungen BVU in der Folge ebenfalls ins nachträgliche Baubewilligungsverfahren aufnahm.