Die Beschwerde ist gemäss den obigen Erwägungen abzuweisen. Die auf Parzelle aaa ohne Baubewilligung durchgeführten baulichen Veränderungen (Verlegung zusätzlicher Gartenplatten, Einkiesung des unteren Niveaus des Platzes, Treppe zwischen dem unteren und dem oberen Niveau, verlegte Holzroste inklusive Unterbau und allfälligen Geländeanpassungen im oberen Niveau des Platzes) sind damit binnen drei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zurückzubauen. 5.