Die vorinstanzlich für den Rückbau angesetzte Frist von drei Monaten nach Rechtskraft erscheint ausreichend, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Die vorinstanzliche Anordnung des Rückbaus der auf Parzelle aaa widerrechtlich vorgenommenen Platzgestaltung und Terrainsicherung erweist sich demgemäss als verhältnis- und rechtmässig. 4.