Die Abweichung vom Erlaubten ist vorliegend auch nicht bloss geringfügig, wie der Vergleich des Luftbilds des Jahres 2022 aus dem Aargauischen Geografischen Informationssystem AGIS mit den Luftbildern aus dem Jahr 2019 und aus früheren Jahren deutlich zeigt. Die Durchsetzung der Bauvorschriften ausserhalb Baugebiet ist ein gewichtiges öffentliches Interesse (AGVE 2011 S. 436), welches der Beibehaltung des ungesetzlichen Zustands entgegensteht.