Die Parzelle aaa bildet ausserdem Bestandteil des BLN-Objekts 1305 Reusslandschaft und gehört zum durch das Reussuferschutzdekret geschützten Gebiet, welches gemäss § 1 Abs. 1 lit. a RUD als naturnahe, dynamische sowie für den Menschen und die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt attraktive Flussuferlandschaft erhalten bleiben soll. Der an die Reuss angrenzende, nördliche Parzellenteil ist der Wasserzone gemäss § 3 RUD zugeordnet. Nach § 3 Abs. 1 RUD sind Bauten und Anlagen sowie andere Veränderungen in der Wasserzone untersagt, sofern sie nicht mit Massnahmen gemäss § 5 Abs. 1 RUD in Zusammenhang stehen. Zulässig sind danach einzig (lit.