2 von 6 Die permanente Nutzung des östlichen Platzes als Gartenwirtschaft hat dabei angesichts der durch die Neugestaltung des Platzes erfolgten Beeinträchtigung des an das Reussufer angrenzenden Geländes und der mit der Aussengastronomie verbundenen Lärmemissionen auch wesentlich neue Auswirkungen auf Raum und Umwelt zur Folge (vgl. RUDOLF MUGGLI, in: Heinz Aemisegger/Pierre Moor/Alexander Ruch/Pierre Tschannen, Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 37a Zonenfremde gewerbliche Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen; Art. 37a N 25).