Die Beschwerdeführerin hat dessen ungeachtet und ohne vorgängige Einholung einer Baubewilligung weitere Erweiterungen des Restaurationsbetriebs vorgenommen. Aus den Luftbildern aus dem Aargauischen Geografischen Informationssystem (AGIS) ist ersichtlich, dass die umstrittenen baulichen Veränderungen zwischen 2019 und 2020 vorgenommen wurden. Die Luftbilder zeigen, dass hierbei das untere Niveau des östlich der Liegenschaft liegenden Geländes befestigt und die zuvor bestehende Wiese eingekiest wurde; sodann wurden eine neue Treppe zwischen dem unteren und dem oberen Niveau des Geländes errichtet und auf einer Fläche von rund 21 m2 zusätzliche Gartenplatten verlegt.