Die beim Restaurant B. maximal zulässigen baulichen Erweiterungen waren gemäss den kantonalen Vorakten schon mit dem 1999 realisierten An- und Umbau überschritten. Allerdings wurde 2010 im Dachgeschoss der Liegenschaft gleichwohl noch ein Seminarraum und verschiedene Büroräume mit einer Gesamtfläche von rund 13,5 m x 24,5 m bewilligt, weil damals anerkannt wurde, dass die Bauherrschaft für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Restaurants auf eine Erweiterung mit Seminarräumen angewiesen ist.