Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen die vorinstanzliche Abweisung des Gesuchs um nachträgliche Bewilligung der bereits vorgenommenen Platzgestaltung und Terrainsicherung. Die Beschwerdeführerin begründet die beim Regierungsrat erhobene Beschwerde damit, dass sich das Restaurant B. nur mit einer ausreichend grossen Aussengastronomie wirtschaftlich sinnvoll betreiben lasse und die strittige Umgestaltung des Gartenplatzes deswegen von existenzieller Bedeutung für jeden Gastronomen sei, welcher das Restaurant B. betreibe. 2. 2.1