Aufgrund dieser gebotenen Zurückhaltung bei der Überprüfung von Examensleistungen sieht sich der Regierungsrat im vorliegenden Fall nicht zu einer Notenkorrektur veranlasst mit der Folge, dass dem Beschwerdeführer das Berufsmaturitätszeugnis ausgehändigt werden könnte. Zu den Rügen des Beschwerdeführers bezüglich falscher Bewertungen und Korrekturen der drei angeführten Prüfungsaufgaben ist Folgendes festzuhalten: In der Stellungnahme vom 24. August 2022 von C., Fachvorstand Wirtschaft des Berufsbildungszentrums R., wird auf die einzelnen Rügen sehr detailliert eingegangen und erläutert, weshalb keine weiteren Punkte vergeben werden konnten.