Die Verantwortung für eine korrekte Beurteilung liegt jedoch in erster Linie bei den Prüfungsorganen. Ihr Entscheid ist ein auf besonderer Sachkenntnis beruhendes Werturteil, das der Kontrolle durch eine Beschwerdeinstanz nur beschränkt zugänglich ist. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für die Überprüfung überdies dann, wenn Notengebungen zu beurteilen sind, die sich nicht ausschliesslich auf schriftliche, sondern auch auf mündliche und praktische Prüfungen beziehen. Der massgebende Sachverhalt lässt sich in diesen Fällen auch durch aufwändige Beweiserhebungen der Rechtsmittelbehörde kaum je vollständig rekonstruieren.