Der Kiesplatz befindet sich überdies auf einer Fläche von rund 25 m2 auf einer geschützten artenreiche Heuwiese/Fromentalwiese. Die kommunale Naturschutzzone gemäss § 14 der von der Gemeindeversammlung beschlossenen und vom Regierungsrat genehmigten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde R. dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für schutzwürdige Pflanzen und Tiere. Auf den geschützten Flächen sind unter anderem Bauten, Anlagen und dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) nicht gestattet. Ausserdem ist alles zu unterlassen, was die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen kann.