Der Zweck des Kiesplatzes lasse sich nur innerhalb des engen örtlichen Umkreises zur Hundetagesstätte realisieren. Der vorinstanzlich angeordnete Rückbau des Kiesplatzes führe dazu, dass auf dem gesamten Areal keine Abstell- und Wendemöglichkeit (auch für Notfallorganisationen) mehr zur Verfügung stehen würde und stelle den Beschwerdeführer mit Blick auf die Inbetriebnahme der (bewilligten) Hundetagesstätte vor erhebliche und kaum lösbare Probleme, da keine sinnvollen Ersatzflächen bereitgestellt werden könnten.