Der beschwerdegegenständliche Kiesplatz wurde unbestrittenermassen ohne Bewilligung erstellt. Anhand des Luftbilds aus dem Jahr 1976 kann festgestellt werden, dass zum damaligen Zeitpunkt noch kein Kiesplatz auf Parzelle aaa vorhanden war. Auf Parzelle aaa hatte allerdings zumindest bereits 1982 ein Kiesplatz von ca. 50 m2 bestanden, jedoch geht aus den Luftbildern des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) aus den Jahren 2009 und 2011 eindeutig hervor, dass der Kiesplatz während dieser Zeit erneuert und die Fläche des Kiesplatzes erheblich vergrössert wurde. Angesichts dessen, dass somit kein rechtlicher Besitzstand vorliegt (vgl.