2 von 8 der bodenabhängigen Bewirtschaftung dienen und wenn sie für die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung verwendet werden. Der streitbetroffene Kiesplatz soll jedoch als Abstell- und Wendemöglichkeit für die Hundetagesstätte genutzt werden und dient somit weder der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung noch dem produzierenden Gartenbau. Die Erteilung einer ordentlichen Bewilligung für den nicht zonenkonformen Kiesplatz fällt demnach ausser Betracht.