MICHAEL MERKER, Rechtsmittel, Klage und Normkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG] vom 9. Juli 1968, § 49 N 31, S. 560). Die Beschwerde erweist sich damit mit Bezug auf die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs als unbegründet. 3. 3.1