Am 17. Dezember 2020 habe die AfB BVU eine Unterlagenergänzung eingefordert, wozu sich der Gemeinderat am 22. Dezember 2020 geäussert habe. Die AfB BVU habe auf die hierbei aufgeworfenen Fragen mit Stellungnahme vom 28. Januar 2021 geantwortet, worin unter anderem auch auf den Kiesplatz hingewiesen und festgehalten worden sei, dass diesem keine Zustimmung erteilt werde könne. Der Gemeinderat sei gebeten worden, die Bauherrschaft darüber in Kenntnis zu setzen. Der Beschwerdeführer habe somit spätestens ab diesem Zeitpunkt um die Ausgangslage zum Kiesplatz gewusst und Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen.