Nicht relevant ist dabei, dass nach Ansicht des Beschwerdeführers mit Einwendungen gegen das Baugesuch für eine neue Mistanlage zu rechnen wäre, geht doch die Landwirtschaft Aargau DFR davon aus, dass die Zustimmung zu einer solchen grundsätzlich in Aussicht gestellt werden kann. Den durch eine allfällige Einwendung resultierenden Verzögerungen bei der Sanierung müsste gegebenenfalls mit einer Verlängerung der Sanierungsfrist Rechnung getragen werden. 2.3