2 von 4 als vom Beschwerdeführer geltend gemacht. Dies ist umso mehr der Fall, wenn der Beschwerdeführer eine neue Mistplatte erstellt und er auch den Laufstallmist wieder auf dem eigenen Betrieb lagern kann. Nicht relevant ist dabei, dass nach Ansicht des Beschwerdeführers mit Einwendungen gegen das Baugesuch für eine neue Mistanlage zu rechnen wäre, geht doch die Landwirtschaft Aargau DFR davon aus, dass die Zustimmung zu einer solchen grundsätzlich in Aussicht gestellt werden kann.