Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers ist daher nicht davon auszugehen, dass tägliche Fahrten erforderlich sein werden, um den Mist abzutransportieren. Dies insbesondere, da der auf dem Laufhof anfallende Mist direkt in die Güllegrube abgestossen wird und darüber hinaus nur mit einem geringen Anfall an täglichem Mist zu rechnen ist, welcher aber in der geplanten Mistgrube entsorgt oder zwischengelagert werden könnte. Wie die Landwirtschaft Aargau DFR zutreffend festhält, müsste folglich einzig der beim Ausmisten des Laufstalls anfallende Laufstallmist zweimal jährlich vom Betrieb abtransportiert werden.