Zeigen die Auswertungen, dass die Anlage an der Y-Strasse in der Heizperiode durch die Anlage an der X-Strasse um mehr als 1°C beeinflusst wird (Unterschreitung des relativen Grenzwerts) und fallen die aufgezeichneten Grundwassertemperaturen dadurch unter den absoluten Grenzwert (vgl. Kap. 3.2, es müssen beide Grenzwerte gleichzeitig und während einer Periode von mindestens 2 Wochen unterschritten sein), verfügt die Abteilung für Umwelt BVU kurzfristig die erforderlichen Massnahmen. Mögliche Massnahmen wären insbesondere: […] 5. Verantwortlichkeiten […]