Fällt die gemessene Grundwassertemperatur im Vorlauf vor Ablauf der ersten beiden Betriebsjahre während einer Periode von mindestens 2 Wochen unter den absoluten Grenzwert, erfolgt bereits dann eine Auswertung und Berichterstattung, sodass notwendige Massnahmen durch die Abteilung für Umwelt BVU angeordnet werden können. 4. Massnahmen zur Minimierung der Beeinflussung