Die Auflagen 4.5 und 4.6 des Entscheids der Abteilung für Umwelt BVU vom 23. August 2021 und der dazugehörigen Bewilligung Nr. 32.042.037 für die Nutzung von Grundwasser vom 23. August 2021 werden ersatzlos gestrichen. c) Das Überwachungskonzept der O. vom 24. März 2022 wird mit den nachfolgenden Anpassungen (Anpassungen sind unterstrichen) zum integralen und verbindlichen Bestandteil des Entscheids der Abteilung für Umwelt BVU vom 23. August 2021 und der dazugehörigen Bewilligung Nr. 32.042.037 für die Nutzung von Grundwasser vom 23. August 2021 erklärt: 3.3 Auswertung, Berichterstattung