11 von 14 Wie vorstehend ausgeführt, hat die Abteilung für Umwelt BVU den beschwerdeführerischen Anspruch auf rechtliches Gehör insofern verletzt, als sie den Beschwerdeführenden die Duplik der Beschwerdegegnerinnen vom 5. August 2021 erst nach der Urteilsfällung zugestellt hat. Dieser Verfahrensfehler verletzte zwar den Anspruch auf rechtliches Gehör, hatte jedoch keine nachteiligen Auswirkungen für die Beschwerdeführenden.