Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als begründet. Die im Überwachungskonzept der O. vom 24. März 2022 beschriebene Vorgehensweise betreffend Massnahmen zur Minimierung der Beeinflussung ist dahingehend anzupassen, dass die Abteilung für Umwelt BVU kurzfristig die erforderlichen Massnahmen verfügt, wenn die Auswertungen zeigen, dass die Anlage an der Y-Strasse in der Heizperiode durch die Anlage an der X-Strasse um mehr als 1°C beeinflusst wird und die aufgezeichneten Grundwassertemperaturen dadurch unter den absoluten Grenzwert von 10°C fallen. Im Übrigen erweist sich das Überwachungskonzept der O. vom 24. März 2022 aber als verhältnismässig und zielführend.