Schliesslich ist im vorliegenden Entscheid zu berücksichtigen, dass die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 16. November 2021 vorgeschlagen hat, die Auflagen 4.5 und 4.6 der angefochtenen Nutzungsbewilligung wie folgt anzupassen: "4.5 Die Auswertung der gemessenen Temperaturen hat spätestens erstmals nach zwei vollen Betriebsjahren zu erfolgen. Das Konzept für die Temperatur- und Grundwasserüberwachung ist dabei umzusetzen. Das numerische Modell und die Ergebnisse sind zu überprüfen. Der Abteilung für Umwelt und der Eigentümerin Anlage xy an der Y-Strasse in Q. ist dazu ein Bericht einzureichen.