Gestützt auf das soeben skizzierte Überwachungsverfahren lässt sich feststellen, dass mit dem Überwachungskonzept der Zugang der Beschwerdeführenden zu allen für die Kontrolle erforderlichen Daten jederzeit gewährleistet ist. Das vorgesehene Konzept ermöglicht allen Betroffenen eine transparente Überwachung der Anlagen. Zudem sieht das Überwachungskonzept vor, dass die Temperaturmessungen, die Speicherung und die Übermittlung der Daten an die kantonale Datenbank durch das Ingenieurbüro AA. und die AB. durchgeführt werden.