Das Überwachungskonzept ist deshalb dahingehend anzupassen, dass sobald der absolute Grenzwert über eine Periode von mindestens zwei Wochen unterschritten wird, die Messungen aller drei Messstellen umgehend ausgewertet werden müssen. Zeigen die Auswertungen der Daten, dass die Grundwassertemperatur im Vorlauf der Anlage Y-Strasse oder Z-Strasse tatsächlich unter dem absoluten Grenzwert liegt und dies durch eine Beeinflussung von mehr als 1°C von der Anlage an der X-Strasse verursacht wird, hat die Abteilung für Umwelt BVU kurzfristig die erforderlichen Massnahmen zu verfügen. 4.4