Für die Beschwerdeführenden mutet das vorgesehene Überwachungsverfahren skurril an. Wenn bei einer Unterschreitung der Grundwassertemperatur von 10°C aufgrund der aufgezeichneten Messdaten während zwei Wochen abgeklärt werden müsse, ob auch eine Temperaturbeeinflussung von mehr als 1°C vorliege, habe die Anlage schon lange abgestellt und dies bereits zu Beginn der vorgeschlagenen zweiwöchigen Prüfungsfrist. Es sei davon auszugehen, dass dann ab dem ersten Tag der zweiwöchigen Prüfungsfrist eine Ersatzheizung mit fossilen Energieträgern installiert werden müsste.