Zudem sieht das Überwachungskonzept vor, dass bei einer Unterschreitung des absoluten Grenzwerts den im Voraus bestimmten Personen der Parteien der betroffenen Anlage und der Anlage an der X-Strasse eine geeignete Alarmmeldung zugestellt wird. Diese führt gemäss dem Überwachungskonzept jedoch nicht direkt zur Ergreifung von Massnahmen, sondern zunächst bloss zu einer Überprüfung, ob die Grundwassertemperatur im Vorlauf der Anlage Y-Strasse oder Z-Strasse während einer zweiwöchigen Frist unter dem absoluten Grenzwert liegt und dies durch eine Beeinflussung von mehr als 1°C von der Anlage an der X-Strasse verursacht wird.