Bei einer Unterschreitung dieses Werts sollen weitere Untersuchungen vorgenommen und gegebenenfalls Massnahmen ergriffen werden. Somit erweist sich das Vorbringen der Beschwerdeführenden, wonach das Überwachungskonzept bei der Anlage Y-Strasse fälschlicherweise von einer Minimaltemperatur von 9°C ausgehe, als nicht zutreffend. 8 von 14 4.2.4