Die O. geht bei der Festlegung der Auslegetemperatur für die Anlage an der Y-Strasse davon aus, dass Wärmepumpen auf definierte Grundwasser-Minimaltemperaturen von typischerweise 9°C oder 10°C ausgelegt werden. Als Auslegetemperatur für die Anlage an der Y-Strasse wird seitens der O. zwar ein Wert von 9°C angenommen. Unter Einrechnung einer Reserve von 1°C wird der absolute Grenzwert jedoch auf 10°C festgelegt. Das Überwachungskonzept geht schliesslich davon aus, dass die Temperatur im Entnahmebrunnen der Y-Strasse durchgehend über 10°C liegen muss. Bei einer Unterschreitung dieses Werts sollen weitere Untersuchungen vorgenommen und gegebenenfalls Massnahmen ergriffen werden.