Ferner machen die Beschwerdeführenden geltend, es sei unzutreffend, dass die Anlage an der Y- Strasse auf einen Wert von 9°C ausgelegt sein soll. Die Anlage sei auf 10°C ausgelegt und stelle unter Volllast automatisch ab, wenn die Austrittstemperatur 4°C unterschreite. Sie habe während der Dauer ihres Bestehens mittlerweile jedoch in 15 Jahren ohne Abschaltung bestens funktioniert.