Es ist korrekt, dass das Überwachungskonzept von der kantonalen Praxis abweicht, indem es vorsieht, dass die thermische Beeinflussung der Anlage an der Y-Strasse um mehr als 1°C überschritten werden darf. Bei der Festlegung der massgebenden Grenzwerte wird jedoch im Überwachungskonzept berücksichtigt, dass bei einer Temperatur von durchgehend über 10°C im Entnahmebrunnen der Y-Strasse der Betrieb der bestehenden Anlage ohne technische Einschränkungen möglich ist. Dies wird auch von den Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 27. Mai 2022 bestätigt.