Bestehende Anlagen würden bei allen Temperaturschwankungen betroffen und seien nicht auf den Betrieb mit stetig zugeführten Temperaturschwankungen ausgelegt. Selbst die von der kantonalen Praxis für bestehende Anlagen zugemutete Temperaturdifferenz von 1°C beeinflusse die Effizienz der betroffenen Anlage negativ, auch wenn sie noch nicht abstelle. Je grösser die konstant zugefügte Temperaturdifferenz ausfalle, desto stärker seien die Auswirkungen auf die bestehende Anlage.